Wenn ein Kind sich anders entwickelt als erwartet und eine Beeinträchtigung festgestellt wird, ist dies für die Eltern meist eine sehr schwierige Nachricht. Sie müssen ihr bisheriges Leben umstellen. Abhängig von der Art und Schwere einer Beeinträchtigung brauchen die Kinder intensivere Betreuung. Bis heute finden sich nur wenige familienergänzende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder mit besonderen Unterstützungsbedürfnissen. Hier setzt KITAplus (inklusive Kindertagesstätte) an.
KITAplus ist eine Initiative der Kifa und wurde 2012 im Rahmen eines Pilotprojekts als gemeinsames Projekt mit Kibesuisse (Verband Kinderbetreuung Schweiz) in der Stadt Luzern gestartet. Inzwischen wurde das Programm auf den ganzen Kanton Luzern ausgeweitet. Aktuell werden im Rahmen von KITAplus rund 30 Kinder an durchschnittlich zwei Tagen pro Woche betreut. Insgesamt beteiligten sich schon über 20 verschiedene Kindertagesstätten aus dem gesamten Kantonsgebiet. Dies entspricht rund einem Drittel aller Kindertagesstätten im Kanton Luzern.
Die Betreuungskosten werden von den Eltern bezahlt. Viele Gemeinden beteiligen sich jedoch an den Betreuungskosten gemäss dem vor Ort gültigen Finanzierungssystems (zum Beispiel mittels Betreuungsgutscheinen). Die Übernahme der Mehrkosten inklusiver Betreuung soll grundsätzlich über das vor Ort gültige Subventionsmodell geregelt sein. Dabei sind die zusätzlichen Kosten subsidiär von den Wohngemeinden und/oder vom Wohnkanton der Eltern zu tragen, so dass den betroffenen Eltern keine Mehrkosten und den inklusiven Kindertagesstätten keine Mindererträge entstehen sollten.
Für die Betreuung eines Kindes mit einer Behinderung in der Kita fallen höhere Kosten an, welche für die Eltern eine grosse Belastung darstellen können. Am 3. Dezember 2019 reichte Jim Wolanin, Kantonsrat Kanton Luzern, eine Motion ein. Diese verlangt, dass die Luzerner Regierung für diese Mehrkosten eine Finanzierungsregelung ausarbeitet, um die Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen finanziell zu entlasten. Diese Regelung soll dann ins Gesetz über die Volksschulbildung einfliessen. Die Kifa und weitere Partner haben tatkräftig an der Ausarbeitung der Motion, eines umfassenden Factsheets sowie diversen Expertisen über die Kosten und Finanzierung zur inklusiven Vorschulbetreuung mitgearbeitet.
Am 27. April 2020 veröffentlichte die Luzerner Regierung ihre Stellungnahme zur Motion Wolanin. Darin schreibt sie, dass aufgrund der guten Evaluationsergebnisse zur KITAplus und dem Bedarf an weiteren Kita-Plätzen für Kinder mit einer Behinderung die Regierung die Forderung nach einer Finanzierungsregelung für die zusätzlichen Kosten eines Kita-Besuchs von Kindern mit Behinderungen begrüsse. Als nächstes wird voraussichtlich im Sommer oder Herbst 2020 über die Motion im Luzerner Kantonsrat abgestimmt. Bis dahin begleitet die Kifa die Entscheidungsfindung aktiv und nimmt Einfluss auf die öffentliche Meinung und die Kantonsräte.
Am 14. September 2020 hat der Luzerner Kantonsrat die Motion «Über die Schaffung einer Finanzierungsregelung für den Kita-Besuch von Kindern mit besonderen Bedürfnissen» einstimmig überwiesen. In seiner Motion verlangt Kantonsrat Jim Wolanin, dass die Luzerner Regierung eine Finanzierungsregelung für die Mehrkosten, welche in Kitas bei der Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen anfallen, ausarbeitet. Der Ball liegt nun bei der Luzerner Regierung mit der Ausarbeitung des Gesetzes, welches in das neue Volksschulbildungsgesetz einfliessen soll.
Am 1. August 2022 tritt im Kanton Luzern das revidierte Volksschulbildungsgesetz in Kraft. Neu wird darin erstmals für den ganzen Kanton einheitlich geregelt, wie gemäss Gesetzestext, «die behinderungsbedingten Mehrkosten für die Betreuung von Kindern in familienergänzenden Betreuungsangeboten (KITAplus) sowie die Kosten der Beratung der Fachpersonen in solchen Betreuungsangeboten», finanziert werden.
Die Regelung der Mehrkosten im revidierten Volksschulbildungsgesetz, welche im Rahmen des Programms KITAplus anfallen, ist ein grosser Meilenstein für die Kifa, alle beteiligten Partnerinnen und Partner und vor allem für die Kinder mit besonderen Bedürfnissen und deren Familien.
Die neue Regelung erleichtert Kindern mit besonderen Bedürfnissen den Besuch von regulären Kitas. Eltern sowie die Kinder ohne Behinderung profitieren gleichermassen. Die Kita-Kinder gehen offener aufeinander zu und die Sozialkompetenz erhöht sich. Für die Eltern eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen bedeutet das Angebot eine grosse Entlastung im Alltag.
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