Sie möchten über Ihr Leben hinaus Gutes tun und eine gemeinnützige Institution unterstützen?
Mit Ihrer Zuwendung können Sie die Lebensqualität von Familien mit schwer pflegebedürftigen Kindern mit Behinderung und chronischen Krankheiten nachhaltig verbessern.
Revidiertes Erbrecht
Mit dem per 1.1.2023 revidierten Erbrecht sind die Pflichtteile reduziert worden. Dies ermöglicht für Menschen, die ihren Nachlass selber regeln wollen, mehr Spielraum. Sie können über einen grösseren Teil Ihres Nachlasses frei verfügen und so z.B. auch Organisationen begünstigen, die Ihre Werte vertreten und deren Arbeit Sie auch über Ihren Tod hinaus unterstützen wollen.
Damit Sie als Erblasserin oder Erblasser bestimmen können, wen oder welche Instuitution Sie innerhalb des gesetzlichen Rahmens begünstigen möchten, braucht es ein rechtsgültiges Testament. In unserem Testament-Ratgeber finden Sie wichtige Informationen rund um das Testament.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie die Stiftung Kifa Schweiz in Ihrem Testament berücksichtigen.
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